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   VG Düsseldorf, 20.05.2021 - 8 K 6081/20   

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VG Düsseldorf, 20.05.2021 - 8 K 6081/20 (https://dejure.org/2021,15546)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2021 - 8 K 6081/20 (https://dejure.org/2021,15546)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 8 K 6081/20 (https://dejure.org/2021,15546)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2021 - 8 K 6081/20
    Das ist nicht zu beanstanden, da nach allgemeinen Grundsätzen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen in das Fortbestehen des Verwaltungsakts besteht, wenn er diesen durch arglistige Täuschung herbeigeführt hat, BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, unter: bundesverfassungsgericht.de (Rn. 50 f.).

    BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, unter: bundesverfassungsgericht.de (Rn. 50 f.).

    Um dem Rechnung zu tragen, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vor Bestehen einer spezialgesetzlichen Regelung dem Gesetzgeber als nächstliegende Möglichkeit angeraten, eine Rücknahme von Einbürgerungen mindestens innerhalb gewisser Fristen zu ermöglichen, BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, unter: bundesverfassungsgericht.de (Rn. 64).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung hervorgehoben, dass dem Gesetzgeber von Verfassungswegen nicht die Möglichkeit verschlossen ist, auf ursprünglich nicht vorhersehbare Sachlagen im Staatsangehörigkeitsrecht zu reagieren und dem Gesetzgeber die Statuierung einer Norm mit verlässlicher zeitlicher Eingrenzung angeraten, BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, unter: bundesverfassungsgericht.de (Rn. 64).

    Das Erfordernis einer zeitnahen Rücknahme trägt dem Umstand Rechnung, dass nur dann für den Betroffenen die Rücknahme als Folge seines Verhaltens noch vorhersehbar ist, BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, unter: bundesverfassungsgericht.de (Rn. 76).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2021 - 8 K 6081/20
    Eine dem im Rechtstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 GG wurzelnden Rückwirkungsverbot widersprechende, echte Rückwirkung liegt vor, wenn nachträglich in abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen wird und diese einer neuen Regelung zugeführt werden, BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, unter: bundesverfassungsgericht.de (Rn. 41), Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll.

    Diese Rückbewirkung von Rechtsfolgen ist mit dem im Rechtstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Vertrauensschutz sowie dem Prinzip der Rechtsicherheit nicht zu vereinbaren, BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, unter: bundesverfassungsgericht.de (Rn. 41), zur rückwirkenden Festsetzung von ehemals verjährten Kanalanschlussbeiträgen.

    Es gilt nicht, soweit sich kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts bilden konnte oder ein Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig war, BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 -, unter: bundesverfassungsgericht.de (Rn. 55).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2021 - 8 K 6081/20
    Das Anliegen, die notwendige Flexibilität der Rechtsordnung zu wahren, zielt auf künftige Rechtsänderungen und relativiert nicht ohne weiteres die Verlässlichkeit der Rechtsordnung für die Vergangenheit, BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, unter: bundesverfassungsgericht.de.
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 16.10

    Aufenthaltserlaubnis; Einbürgerung; Erschleichen der Einbürgerung; Täuschung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2021 - 8 K 6081/20
    Da die für die Rücknahme zuständigen Behörden über die aufenthaltsrechtlichen Folgen nicht selbst zu entscheiden haben, brauchen sie diese auch nicht in ihre Erwägungen einzubeziehen, BVerwG, Urteil vom 19. April 2011 - 1 C 16.10 -, unter: bverwg.de.
  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2021 - 8 K 6081/20
    Dabei ist es nach § 10 Abs. 1 StAG maßgeblich, dass die Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt sind, BVerwG, Urteile vom 23. September 2020 - 1 C 36.19 - und vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 -, jeweils unter: bverwg.de, zur alten und neuen Rechtslage.
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2021 - 8 K 6081/20
    Dabei sind bei der Prüfung eines hypothetischen Anspruchs alle kraft Gesetztes erforderlichen Einbürgerungsvoraussetzungen zu prüfen, die aber wegen des Nichtwiederauflebens fehlenden, früheren Aufenthaltstitel außer Acht zu lassen, BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 15.17 -, unter: bverwg.de (Rn. 40 f.).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2021 - 8 K 6081/20
    Dabei ist es nach § 10 Abs. 1 StAG maßgeblich, dass die Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt sind, BVerwG, Urteile vom 23. September 2020 - 1 C 36.19 - und vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 -, jeweils unter: bverwg.de, zur alten und neuen Rechtslage.
  • EuGH, 12.03.2019 - C-221/17

    Tjebbes u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2021 - 8 K 6081/20
    EuGH, Urteil vom 12. März 2013 - C-221/17 (Tjebbes u.a.) -, unter: curia.eu (Rn. 45 ff.).
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